Fischer-Rohn Hotels GmbH
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Internet: www.fischer-rohn-hotels.de
Eintrag: Amtsgericht München, HRB 176061
Geschäftsführer: Bernd Fischer-Rohn
USt-IdNr.: DE262019152
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Und für jene, die das Haar in der Suppe suchen:
Das Hotel Antares ist nicht durch eine Hotelklassifizierungs-Gesellschaft kategorisiert, da wir dies nicht unbedingt für erforderlich halten. Jedwede Andeutung oder vermeintliche Bezugnahme auf Hotel-Sterne in Schrift und/oder Bild stellt keine entsprechende Werbung dar.
Machen Sie sich selbst ein Bild und entscheiden Sie, in welche Kategorie wir aus Ihrer Sicht gehören.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne Regeln. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Zur Vermeidung von Stornierungsgebühren raten wir unseren Gästen dringend zum Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Februar 2015, Fischer-Rohn Hotels GmbH, München